Die 132 Mitgliedsstaaten der Konvention zur Biologischen Sicherheit haben sich auf Regeln geeinigt, wonach das Vorkommen von Gentechnik bei Lebens- und Futtermitteln im internationalen Handel gekennzeichnet werden muss. Bei großen Schiffsladungen mit Getreide, Ölsaaten und andere Futtermittel, müssen die Exporteure in Zukunft genau dokumentieren, ob und welche gentechnisch modifizierten Organismen darin vorkommen. "Damit ist für die Agrarmärkte eine wesentliche Informationslücke geschlossen worden", so Rudolf Buntzel vom Evangelischen Entwicklungsdienst EED in Bonn.
Die besondere Bedeutung dieses Vertrags erkennt der EED darin, dass damit gerade Entwicklungsländer, die noch keine eigenen Gentechnikgesetze und Überwachungslabors besitzen, einen Teil der Risikoanalyse auf die exportierenden Staaten überwälzen konnten. "Endlich gibt es für Entwicklungsländer eine völkerrechtliche Grundlage, sich gegen das Dumping von unkontrolliert gemischten, nicht zugelassenen und gentechnisch verschmutzten Nahrungsmittelimporten mit genetisch modifizierten Organismen zu schützen," so Rudolf Buntzel.
Die erst in letzter Minute in Curitiba/Südbrasilien errungene Einigung ist das Ergebnis eines harten Ringens, das seit über drei Jahren seit Inkrafttreten des Cartagena Protokolls die internationale Gentechnikpolitik überschattet hat. Ein Kompromiss wurde möglich, nachdem Brasilien seine Widerstandshaltung aufgegeben hatte. Präsident Lula höchstpersönlich musste den Konflikt in seinem Kabinett zwischen Umweltministerin Marina da Silva und Agrarminister Roberto Rodrigues zugunsten einer Kennzeichnung schlichten. "Damit hat der mächtige Verband der brasilianischen Sojaölmühlen und -exporteure eine Schlappe erlitten", so die in Brasilien stationierte EED Fachkraft, Andreas Behn.
Schwierig war es bis zum Schluss die Bremserfunktion von Mexiko zu überwinden. Nur dem unermüdlichen Einsatz Brasiliens ist es zu verdanken, dass über Mexiko nicht die Interessen der Gentechnikgroßmacht USA jede Einigung zunichte gemacht haben.
"Wir können mit dem Kompromiss zufrieden sein", so Lim Li Lin, malaysische Expertin vom Third World Network, einer Partnerorganisation des EED. "Die NGO haben mit ihren Positionen Federn lassen müssen, aber es hätte schlimmer kommen können." Als Erfolg werten die NGO, dass die "unbeabsichtigte Verschmutzung" auch dokumentiert werden muss. Gerade dagegen sind die Getreide- und Gentechnikkonzerne angegangen. Als Niederlage empfinden die NGO, dass fuer die Aunahmeregel im Uebergang kein Enddatum festgelegt wurde und das Recht fuer Laender, auf diese Ausnahme zurueckzugreifen, nicht definiert wurde.